C
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation,
Abstrichentnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden. Die Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten.
Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
40
2,33
4,19
Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
40
2,33
4,19
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
60
3,50
8,05
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
40
2,33
5,36
Injektion, intravenös
70
4,08
9,38
Injektion, intraarteriell
80
4,66
10,72
Injektion, intraartikulär oder perineural
95
5,54
12,74
Injektion in den Periduralraum
185
10,78
24,79
Injektion in den Subarachnoidalraum
400
23,31
53,62
Injektion, intraaortal oder intrakardial ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter
180
10,49
24,13
Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
600
34,97
80,43
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters einschließlich Fixation
200
11,66
26,81
Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
30
1,75
4,03
Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.
Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
450
26,23
60,33
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung
90
5,25
12,08
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
120
6,99
16,10
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
60
3,50
8,05
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
90
5,25
12,08
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
60
3,50
8,05
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
80
4,66
10,72
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
130
7,58
17,43
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
200
11,66
26,81
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
350
20,40
46,92
Neben der Leistung nach Nummer 269 a ist die Leistung nach Nummer 269 nicht berechnungsfähig.
Infusion, subkutan
80
4,66
10,72
Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
120
6,99
16,10
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
180
10,49
24,13
Infusion, intravenös gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene , bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
180
10,49
24,13
Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und 273 sind im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.
Werden die Leistungen nach den Nummern 271, 272 oder 273 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
320
18,65
42,90
Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig.
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
360
20,98
48,25
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
540
31,48
72,40
Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
180
10,49
24,13
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
240
13,99
32,18
Infusion in das Knochenmark
180
10,49
24,13
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
330
19,23
44,25
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumen enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 280 berechnungsfähig.
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
450
26,23
60,33
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumen enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 281 berechnungsfähig.
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 280 oder 281 einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
150
8,74
20,10
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumen enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 282 berechnungsfähig.
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter einschließlich der Anlage des Katheters
500
29,14
67,02
Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutentnahme
90
5,25
12,08
Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut gegebenenfalls einschließlich Verband
110
6,41
14,74
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)
220
12,82
29,49
Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 einschließlich Identitässicherung im ABO-system (bedside-test)
100
5,83
13,41
Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)
800
46,63
107,25
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve gegebenenfalls einschließlich Konservierung
230
13,41
30,84
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 °C bis + 6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei 30 °C oder darunter
350
20,40
46,92
Infiltration gewebehärtender Mittel
120
6,99
16,10
Implantation von Hormonpreßlingen
70
4,08
9,38
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung
45
2,62
6,03
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung
40
2,33
5,36
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.