C
IV. Kontrastmitteleinbringungen
Allgemeine Bestimmungen
Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.
Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
400
23,31
53,62
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
100
5,83
13,41
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
130
7,58
17,43
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
300
17,49
40,23
Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346
150
8,74
20,10
Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
150
8,74
20,10
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
500
29,14
67,02
Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
600
34,97
80,43
Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Wird die Leistung nach Nummer 355 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 355 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung
400
23,31
53,62
Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Wird die Leistung nach Nummer 356 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 356 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/ oder Bauchaorta einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
500
29,14
67,02
Wird die Leistung nach Nummer 357 im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 351 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 357 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle , je Sitzung
1000
58,29
134,07
Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.
Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes im Anschluß an die Leistung nach Nummer 360
600
34,97
80,43
Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
400
23,31
53,62
Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
400
23,31
53,62
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln gegebenenfalls intraoperativ
200
11,66
26,81
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
280
16,32
37,54
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
250
14,57
33,51
Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
150
8,74
20,10