C VI. Sonographische
Leistungen
Allgemeine Bestimmungen
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung
400
23,31
23,31
Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung
250
14,57
26,23
Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
150
8,74
15,73
Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation
250
14,57
14,57
Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler
200
11,66
11,66
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 bei zusätzlicher Farbkodierung
200
11,66
11,66
Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäße(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung
200
11,66
26,81
Ultraschalluntersuchung eines Organs
200
11,66
26,81
Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.
Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
280
16,32
37,54
Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
280
16,32
37,54
Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung
300
17,49
40,23
Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
210
12,24
28,15
Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
210
12,24
28,15
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistung nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
80
4,66
10,72
Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.
Die Leistung nach Nummer 420 kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden.
Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle
200
11,66
26,81
Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation einschließlich der Leistung nach Nummer 422
500
29,14
67,02
Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation einschließlich der Leistung nach Nummer 423 (Duplex-Verfahren)
700
40,80
93,84