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IV. 2. c. Identifizierung, Charakterisierung
Allgemeine Bestimmungen
Die zur Identifizierung geeigneten Verfahren können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn zuvor im Rahmen der Leistung nach Nummer 4655 ein positiver Nachweis gelungen ist und die Charakterisierung nach der Leistung nach Nummer 4665 durchgeführt wurde. Es können jedoch nicht mehr als zwei Verfahren nach den Nummern 4666 bis 4671 zur Identifizierung berechnet werden.
Untersuchung zur Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z. B. Ätherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-Test), je Ansatz
250
14,57
16,76
Identifizierung von Viren durch aufwendigere Verfahren (Hämabsorption, Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung), je Ansatz
250
14,57
16,76
Identifizierung von Viren durch Neutralisationstest, je Untersuchung
250
14,57
16,76
Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung
330
19,23
22,13
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung von Viren einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung, je Antiserum
290
16,90
19,44
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung
3180
185,35
213,15
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve , zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung
250
14,57
16,76
Katalog
4675
Adeno-Viren
4676
Influenza-Viren
4677
Parainfluenza-Viren
4678
Rota-Viren
4679
Respiratory syncytial virus
4680
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.