Allgemeine Bestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 5050, 5060 und 5070 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302, 372, 373, 490, 491 und 5295 nicht berechnungsfähig.
Zähne
5000 Zähne, je Projektion
50
2,91
5,24
Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so darf die Leistung nach Nummer 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden.
5002 Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers
250
14,57
26,23
5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
400
23,31
41,98
Finger oder Zehen
5010 jeweils in zwei Ebenen
180
10,49
18,88
5011 ergänzende Ebene(n)
60
3,50
6,30
Werden mehrere Finger oder Zehen mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5011 nur einmal und nicht je aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet werden.
Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
5020 jeweils in zwei Ebenen
220
12,82
23,08
5021 ergänzende Ebene(n)
80
4,66
8,39
Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5020 und 5021 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk
5030 jeweils in zwei Ebenen
360
20,98
37,76
5031 ergänzende Ebene(n)
100
5,83
10,49
Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5030 und 5031 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
160
9,33
16,79
Die Leistung nach Nummer 5035 ist je Skeletteil und Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Das untersuchte Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.
Die Leistung nach Nummer 5035 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5031 und 5037 bis 5121 nicht berechnungsfähig.
Bestimmung des Skelettalters gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung
300
17,49
31,48
Beckenübersicht
300
17,49
31,48
Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
200
11,66
20,99
Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en)
950
55,37
99,67
Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en)
500
29,14
52,45
Kontrastuntersuchung der übrigen Gelenke, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) , je Gelenk
400
23,31
41,98
Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen
400
23,31
41,98
Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil
200
11,66
20,99
Nasennebenhöhlen gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen
260
15,15
27,29
Halswirbelsäule,
5100 in zwei Ebenen
300
17,49
31,48
5101 ergänzende Ebene(n)
160
9,33
16,79
Brust- oder Lendenwirbelsäule,
5105 in zwei Ebenen, je Teil
400
23,31
41,98
5106 ergänzende Ebene(n)
180
10,49
18,88
Ganzaufnahme
5110 der Wirbelsäule oder einer Extremität
500
29,14
52,45
5111 ergänzende Ebene(n)
200
11,66
20,99
Die Leistung nach Nummer 5111 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 5110 und 5111 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5010, 5011, 5020, 5021, 5030 und 5031 nicht berechnungsfähig.
Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 5100, 5105 und 5110 bedarf einer besonderen Begründung.
Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur gleichzeitigen Beurteilung von Knochen und Weichteilen, je Teil
400
23,31
41,98
Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein,
5120 in einer Ebene
260
15,15
27,29
5121 ergänzende Ebene(n)
140
8,16
14,69