Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln (z. B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie) gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en)
400
23,31
41,98
Die Leistung nach Nummer 5260 ist nicht berechnungsfähig für Untersuchungen des Harntrakts, der Gebärmutter und Eileiter sowie der Gallenblase.
Mammographie einer Seite, in einer Ebene
300
17,49
31,48
Die Leistung nach Nummer 5265 ist je Seite und Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen
450
26,23
47,21
Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266
150
8,74
15,73
Myelographie
750
43,72
78,70
Bronchographie einschließlich Durchleuchtung(en)
450
26,23
47,21
Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion
650
37,89
68,20
Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
240
13,99
25,18
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
variabel
variabel
variabel
Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.