O II. 1. j. Hämatologie,
Angiologie
Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite
900
52,46
94,43
Die Leistung nach Nummer 5460 ist neben der Leistung nach Nummer 5473 nicht berechnungsfähig.
Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite
2200
128,23
230,81
Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen
2200
128,23
230,81
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts
500
29,14
52,45
Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweißen, Zellen oder monoklonalen Antikörpern
5465 eine Region
1260
73,44
132,19
5466 Ganzkörper (Stamm und Extremitäten)
2250
131,15
236,07
Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5465 nicht mehrfach berechnungsfähig.
Für die Leistungen nach den Nummern 5462 bis 5466 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en)