O IV. 1. Strahlenbehandlung dermatologischer Erkrankungen


5800

Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

250

14,57

26,23

Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5800 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.

5802 - 5803

Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen)

5802    Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

200

11,66

20,99

5803    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

100

5,83

5,83

Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.

5805

Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion

1000

58,29

104,92

5806

Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion

2000

116,57

209,84