Verzeichnis
Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer - Stand: Oktober 2006
Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Min. bei Asthma bronchiale, Hypertonie - einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich Auswertung standardisierter Fragebögen, je Sitzung
analog Nr. 33
300 17,49 40,23
Vorläufiger Entlassungsbericht im Krankenhaus
analog Nr. 70
40 2,33 5,36
Einbringung des Kontrastmittels mittels intraarterieller Hochdruckinjektion zur selektiven Arteriographie (z. B. Nierenarterie), einschließlich Röntgenkontrolle und ggf. einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle, je Arterie
analog Nr. 351
500 29,14 67,02
A-Bild-Sonographie
analog Nr. 410
200 11,66 26,81
Relaxometrie während und/oder nach einer Allgemeinanästhesie bei Vorliegen von die Wirkungsdauer von Muskelrelaxantien verändernden Vorerkrankungen (z. B. ACE-Hemmer-Mangel) oder gravierenden pathophysiologischen Zuständen (z. B. Unterkühlung)
analog Nr. 832
158 9,21 21,18
Drei-in-eins-Block, Knie- oder Fußblock
analog Nr. 476
380 22,15 50,95
H2-Atemtest (z. B. Laktosetoleranztest), einschließlich Verabreichung der Testsubstanz, Probeentnahmen und Messungen der H2-Konzentration, einschließlich Kosten
analog Nr. 617
341 19,88 35,78
Durchführung des 13C-Harnstoff-Atemtests, einschließlich Verabreichung der Testsubstanz und Probeentnahmen
analog Nr. 615
227 13,23 23,81
Hochverstärktes Oberflächen-EKG aus drei orthogonalen Ableitungen mit Signalermittlung zur Analyse ventrikulärer Spätpotentiale im Frequenz- und Zeitbereich (Spätpotential-EKG)
analog Nr. 652
445 25,94 59,66
Analtonometrie
analog Nr. 1791
148 8,63 19,85
Untersuchung des Dünndarms mittels Kapselendoskopie und Auswertung des Bildmaterials bei unklarer gastrointestinaler Blutung, nach vorausgegangener Endoskopie des oberen und unteren Gastrointestinaltraktes.
analog Nr. 684 + Nr. 687
2700 157,37 361,96 Voraussetzung für das Erbringen der Kapselendoskopie ist die Gebietsbezeichnung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie (zukünftig Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie).
Ein Arzt oder eine Ärztin, der/die im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit Kapselendoskopien durchgeführt hat, darf diese Leistungen auch weiterhin erbringen und abrechnen, sofern die für das Erbringen der Kapselendoskopie notwendige fachliche Qualifikation nach der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung, insbesondere eingehende Kenntnisse und Erfahrungen mit endoskopischen Verfahren des Gastrointestinaltraktes, nachgewiesen wird.
Der Zeitaufwand für die Auswertung der Videodokumentation beträgt durchschnittlich zwei Stunden. Ist er im konkreten Fall deutlich niedriger oder deutlich höher, ist dies beim Ansatz des Steigerungsfaktors zu berücksichtigen.
Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung
analog Nr. 648
605 35,26 81,10
Ergometrische Funktionsprüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer (physikalisch definierte und reproduzierbare Belastungsstufen), einschließlich Dokumentation
analog Nr. 650
152 8,86 15,95
Psychiatrische Behandlung zur Reintegration eines Erwachsenen mit psychopathologisch definiertem Krankheitsbild als Gruppenbehandlung (in Gruppen von 3 bis 8 Teilnehmern) durch syndrombezogene verbale Intervention als therapeutische Konsequenz aus den dokumentierten Ergebnissen der selbsterbrachten Leistung nach Nr. 801, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer und Sitzung
analog Nr. 887
200 11,66 26,81
Gezielte weiterführende sonographische Untersuchung zur differenzialdiagnostischen Abklärung und/oder der Überwachung bei aufgrund einer Untersuchung nach Nr. 415 erhobenem Verdacht auf pathologische Befunde (Schädigung eines Fetus durch Fehlbildung oder Erkrankung oder ausgewiesener besonderer Risikosituation aufgrund der Genetik, Anamnese oder einer exogene Noxe), je Sitzung
analog Nr. 5373
1900 110,75 199,35 Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Die weiterführende sonographische Diagnostik kann gegebenenfalls mehrfach, zur gezielten Ausschlussdiagnostik bis zu dreimal im gesamten Schwangerschaftsverlauf berechnet werden
Im Positivfall einer fetalen Fehlbildung oder Erkrankung ist die Berechnung auch häufiger möglich.
Das zur Untersuchung genutzte Ultraschallgerät muss mindestens über 64 Kanäle im Sende- und Empfangsbereich, eine variable Tiefenfokussierung, mindestens 64 Graustufen und eine aktive Vergrößerungsmöglichkeit für Detaildarstellungen verfügen.
Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus einschließlich Bilddokumentation bei Verdacht auf Fehlbildung oder Erkrankung des Fetus, einschließlich eindimensionaler Doppler-echokardiographischer Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich Untersuchung mit cw-Doppler und Frequenzspektrumanalyse, gegebenenfalls einschließlich zweidimensionaler echokardiographischer Untersuchung mittels Time-Motion-Verfahren (M-Mode),
analog Nrn. 424 + 404 (Einfachsatz) + 406 (Einfachsatz)
1150 67,03 120,07 Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Die Doppler-Echokardiographie kann gegebenenfalls neben den Leistungen nach den Nrn. A 1006 und A 1008 berechnet werden.
Weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung des fetomaternalen Gefäßsystems mittels Duplexverfahren bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung des Fetus, gegebenenfalls farbkodiert und/oder direktionale Doppler-sonographische Untersuchung im fetomaternalen Gefäßsystem, einschließlich Frequenzspektrumanalyse,
analog Nr. 689
700 40,80 93,84 Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Die Duplex-sonographische Untersuchung nach A 1008 kann gegebenenfalls neben den Leistungen nach den Nrn. 415, A 1006 und A 1007 berechnet werden
Bei Mehrlingen sind die Leistungen nach den Nrn. A1006, A1007 und A1008 entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.
Voraussetzung für das Erbringen der Leistungen nach Nr. A 1006, A 1007 und A 1008 ist das Vorliegen der Qualifikation zur Durchführung des fetalen Ultraschalls im Rahmen der Erkennung von Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen des Fetus nach der jeweils für die Ärztin/den Arzt geltenden Weiterbildungsordnung.
Chorionzottenbiopsie, transvaginal oder transabdominal unter Ultraschallicht
analog Nr. 1158
739 43,07 99,06
Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut ohne netzhautablösende Membranen, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie, Retinopexie, ggf. einschließlich Glaskörper-Tamponade, ggf. einschließlich Membran-Peeling
analog Nr. 2551
7500 437,15 1005,47 Neben Nr. A 1387 sind keine zusätzlichen Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig.
Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender und/oder abgelöster Netzhaut mit netzhautablösenden Membranen und/oder therapierefraktärem Glaukom und/oder submakulärer Chirurgie, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie, Buckelchirurgie, Retinopexie, Glaskörper-Tamponade, Membran-Peeling, ggf. einschließlich Rekonstruktion eines Iris-Diaphragmas, ggf. einschließlich Retinotomie, ggf. einschließlich Daunomycin-Spülung, ggf. einschließlich Zell-Transplantation, ggf. einschließlich Versiegelung eines Netzhautlochs mit Thrombozytenkonzentraten, ggf. einschließlich weiterer mikrochirurgischer Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper (z. B. Pigmentgewinnung und -implantation)
analog Nr. 2551 plus Nr. 2531
15000 874,31 2010,94 Neben Nr.A 1387.1 sind keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig.
Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1:
Die Ausschlussbestimmungen bei den Nrn. A 1387 und A 1387.1, wonach keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig sind, gelten nicht für Netzhaut-Glaskörper-chirurgische Eingriffe bei Ruptur des Augapfels mit oder ohne Gewebeverlust oder bei Resektion uvealer Tumoren und/oder Durchführung einer Macula-Rotation. Neben Leistungen nach den Nrn. A 1387 oder A 1387.1 können in diesen Ausnahmefällen je nach Indikation die genannten Maßnahmen als zusätzliche Leistungen berechnet werden, wie z. B. die Nr.A 1387.2 für die Macula-Rotation.
Macula-Rotation
analog Nr. 1375
3500 204,01 469,22
Spaltung einer Harnröhrenstriktur unter Sicht (z.B. nach Sachse)
analog Nr. 1802
739 43,07 99,06
Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters, einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband
analog Nr. 1833
237 13,81 31,76
Transurethrale endoskopische Litholapaxie von Harnleitersteinen einschließlich Harnleiterbougierung, intrakorporaler Steinzertrümmerung und endoskopischer Entfernung der Steinfragmente, ggf. einschließlich retrograder Steinreposition,
analog Nr. 1817 + Nr. 1787
2472 144,09 331,41
Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL oder PCNL) – mit Ausnahme von Nierenausgusssteinen – einschließlich intrakorporaler Steinzertrümmerung, pyeloskopischer Entfernung der Steinfragmente und Anlage einer Nierenfistel,
analog Nr. 1838 + Nr. 1852
2920 170,20 391,46
Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie Transurethrale Endopyelotomie, einschließlich Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, ggf. einschließlich der retrograden Darstellung des Ureters und des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines transureteralen Katheters oder transkutane Endopyelotomie, einschließlich Punktion des Nierenbeckens und Bougierung der Nierenfistel sowie Pyeloskopie, ggf. einschließlich der Darstellung des Nierenbeckens mittels
Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines Nierenfistelkatheters,
analog Nr. 1827 + Nr. 1852
2200 128,23 294,93 Die Einlage eines transureteralen Katheters nach Nr. 1812 bzw. die Einlage eines Nierenfistelkatheters nach Nr. 1851 ist Leistungsbestandteil der transurethralen bzw. perkutanen Endopyelotomie und kann nicht zusätzlich berechnet werden.
Die retrograde bzw. anterograde Darstellung von Ureter und Nierenbecken nach Nr. 5220 ist Leistungsbestandteil der transurethralen bzw. perkutanen Endopyelotomie und kann nicht zusätzlich berechnet werden.
Die Darstellung von Harnblase und Urethra nach Nr. 5230 ist, sofern erforderlich, neben der transurethralen Endopyelotomie berechnungsfähig.
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
analog Nr. 1845
4990 290,85
668,96
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
analog Nr. 1850
6500 378,87 871,40
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne pelvine Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
analog Nr. 1843
4160 242,48 557,70
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne pelvine Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
analog Nr. 3088
5600 326,41 750,74 Die Analogen Bewertungen nach A 1870, 1871, 1872 und 1873 können nicht nebeneinander, sondern nur alternativ (je nach Leistungsumfang) berechnet werden.
Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors ohne Entfernung der regionalen Lymphknoten,
analog Nr. 1842
3230 188,27 433,02
Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit Entfernung der regionalen Lymphknoten,
analog Nr. 1843
4160 242,48 557,70 Bei metastatischem Befall von Lymphknoten über das regionäre Lymphstromgebiet (nach gültiger TNM-Klassifikation) hinaus kann zusätzlich die Nr. 1783 analog für die extraregionäre Lymphknotenentfernung als selbstständige Leistung, nach Abzug der Eröffnungsleistung, neben der Nr. 1843 analog berechnet werden.
A 3289Fluoreszenzendoskopie bei Urothelkarzinom, einschließlich Instillation des Farbstoffs,
analog Nr. 1789
325 18,94 43,56 Die Kosten für den je Sitzung verbrauchten Farbstoff können entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ als Ersatz von Auslagen geltend gemacht werden.
Operation eines großen Leisten- oder Schenkelbruches oder Rezidivoperation eines Leisten- oder Schenkelbruches, jeweils einschließlich Implantation eines Netzes
analog Nr. 3286
2000 116,57 268,12
Troponin-T-Schnelltest
analog Nr. 3741
200 11,66 13,41
Trockenchemische Bestimmung von Theophyllin
analog Nr. 3736
120 6,99 8,05
Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl
analog Nr. 3736
120 6,99 8,05
Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten (z. B. Liquor-, Gelenk- oder Pleurapunktat)
analog Nr. 3760
70 4,08 4,69
Qualitative Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
analog Nr. 4462
230 13,41 15,42
Computergest¨utzte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung,
analog Nr. 5378
1000 58,29 104,92 Individuelle Ausblendungen zum Schutz von Normalgewebe und Organen können anstelle von Bleiblöcken, auch durch Programmierung eines (Mikro-)Multileaf-Kollimators erstellt werden, wobei für den Programmieraufwand die analoge Nr. 5378 GOÄ einmal je Feld und Bestrahlungsserie angesetzt werden kann.
Der je nach Feldkonfiguration und Feldgröße unterschiedliche Schwierigkeitsgrad ist über den Gebührenrahmen nach § 5 Absatz 2 und 3 zu berücksichtigen.
Eine Berechnung von Auslagen nach § 10 GOÄ für die Herstellung individueller Ausblendungen mittels Bleiblöcken neben der Berechnung der Individualausblendung mittels MLC nach Nummer 5378 GOÄ analog ist ausgeschlossen.
Radiochirurgisch stereotaktische Bestrahlung benigner Tumoren mittels Linearbeschleuniger – einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske -, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners.
analog 6 x Nr. 5855
41400 2413,09 4343,64 Unter radiochirurgischer Bestrahlung (Radiochirurgie) ist die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger zu verstehen.
Die Radiochirurgie ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig.
Diese Therapie ist grundsätzlich bei folgenden Indikationen geeignet: Akustikusneurinom, Hypophysenadenom, Meningeom, Arteriovenöse Malformation, medikamentös oder operativ therapierefraktäre Trigeminusalgesie, Chordom.
Die nach § 10 GOÄ zulässigen Kosten für Material können zusätzlich berechnet werden.
Radichirurgisch stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren oder von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger - einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske -, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners.
analog 3,5 x Nr. 5855
24150 1407,64 2533,73 Unter radiochirurgischer Bestrahlung (Radiochirurgie) ist die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger zu verstehen.
Die Radiochirurgie ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig.
Diese Therapie ist grundsätzlich bei folgenden Indikationen geeignet: Inoperabler primärer Hirntumor oder Rezidiv eines Hirntumors, symptomatische Metastase ZNS, Aderhautmelanom.
Die nach § 10 GOÄ zulässigen Kosten für Material können zusätzlich berechnet werden.
3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern und Jugendlichen mit malignen Kopf-, Halstumoren und bei allen Patienten (ohne Altersbegrenzung) mit benignen Kopf-, Halstumoren mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners,
analog 3 × Nr. 5855
20700 1206,54 2171,76 Diese 3-D-Bestrahlungsplanung ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig.
Die analoge Nr. 5855 GOÄ wird dreimal angesetzt für den Bestrahlungsplan im Rahmen der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung benigner Tumoren.
Fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern und Jugendlichen mit malignen Kopf-, Halstumoren und bei allen Patienten (ohne Altersbegrenzung) mit benignen Kopf-, Hirntumoren mittels Linearbeschleuniger, ggf. einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, je zwei Fraktionen,
analog 1 × Nr. 5855
6900 402,18 723,92 Unter einer Fraktion wird eine Bestrahlung verstanden. Die Gebührenposition Nr. 5855 GOÄ analog ist einmal für zwei Fraktionen berechnungsfähig. Wird eine weitere Fraktion erbracht, so löst diese einen halben (0,5-maligen) analogen Ansatz der Nr. 5855 aus. Beispiele:
26 Fraktionen werden erbracht = 13 × Nr. 5855 GOÄ analog
25 Fraktionen werden erbracht = 12,5 × Nr. 5855 GOÄ analogDie fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung analog nach Nr. 5855 GOÄ ist maximal fünfzehn Mal (30 Fraktionen) in sechs Monaten berechnungsfähig.
Werden medizinisch indiziert im Ausnahmefall (z. B. beim Chondrom) weitere Fraktionen erbracht, so ist für mindestens zwei Fraktionen und alle weiteren insgesamt noch 1 mal die Nr. 5855 analog berechnungsfähig.
Kriterien für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung, in Abgrenzung zur einzeitigen stereotaktischen Bestrahlung (Radiochirurgie), sind grundsätzlich folgende Indikationen:
- Akustikusneurinom (Durchmesser > 2,5 cm und/oder bilaterales Akustikusneurinom und Neurofibromatose Typ 2 und/oder deutliche Hörminderung kontralaterales Gehör),
- Hypophysenadenom (Makroadenom mit Infiltration der Sinus cavernosi und/oder Distanz < 2 mm zu Sehapparat (Sehnerv, Chiasma) und oder lediglich indirekt darstellbares Adenom),
- Meningeom (Inoperabilität bzw. Resttumor/Rezidiv an der Schädelbasis bzw. Sinus sagittalis und/oder Optikusscheidenmeningeom und/oder Distanz < 2 mm zum Sehapparat/andere sensible Strukturen und/oder Volumen >15 ml bzw. Größe über 2,5 cm in einer Ebene),
- Chordom (immer bei subtotaler Resektion und/oder Chordome der Schädelbasis),
- Neurinom (Tumor > 2 cm und Distanz zum optischen System < 2 mm),
- Glomustumoren (Inoperabilität) sowie zusätzlich das maligne Chondrosarkom der Schädelbasis (auch nach subtotaler Resektion)
sowie seltene weitere ZNS-Tumoren:
- Pilozytische Astrozytome (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System < 2 mm),
- seltene selläre und paraselläre Tumoren (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System < 2 mm),
- Tumoren der kranialen und spinalen Nerven (Tumor > 2,5 cm und Distanz zum optischen System < 2 mm),
Die fraktionierte stereotaktische Radiotherapie ist bei Kindern und Jugendlichen mit benignen und malignen Kopf-, Halstumoren insbesondere geeignet bei folgenden Indikationen:
- Astrozytäre und oligodendrogliale Tumoren (niedrigen Malignitätsgrads),
- Maligne Gliome (z. B. Hirnstammgliom),
- Ependymome (primär: Grad I und II zur Dosiserhöhung oder in der hinteren Schädelgrube: Grad III),
- Medulloblastome (zur Dosiserhöhung in der hinteren Schädelgrube),
- Retinoblastome,
- Aderhautmelanome.
3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners,
analog 1,75 × Nr. 5855
12075 703,82 1266,88 Diese 3-D-Bestrahlungsplanung ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig.
Die analoge Nr. 5855 GOÄ wird 1,75-mal angesetzt für den Bestrahlungsplan im Rahmen der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung primär oder sekundär maligner Tumoren.
Fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, ggf. einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, je drei Fraktionen,
analog 1 × Nr. 5855
6900 402,18 723,92 Unter einer Fraktion wird eine Bestrahlung verstanden. Die Gebührenposition Nr. 5855 analog ist einmal für drei Fraktionen berechnungsfähig. Werden eine oder zwei weitere Fraktion/en erbracht, so löst/lösen diese Fraktion/en zwei Drittel (zur Vereinfachung 0,7) bzw. ein Drittel (zur Vereinfachung 0,35) mal
den analogen Ansatz der Nr. 5855 GOÄ aus. Beispiele:6 Fraktionen werden erbracht = 2 × Nr. 5855 GOÄ analog
7 Fraktionen werden erbracht = 2,35 × Nr. 5855 GOÄ analog
8 Fraktionen werden erbracht = 2,7 × Nr. 5855 GOÄ analogDie fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung analog nach Nr. 5855 GOÄ ist maximal fünf Mal (15 Fraktionen) in sechs Monaten berechnungsfähig.
Kriterien für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung, in Abgrenzung zur einzeitigen stereotaktischen Bestrahlung (Radiochirurgie), sind:
- Primäre Hirntumoren (Inoperabilität und/oder Therapieresistenz bzw. Progression oder Rezidiv z. B. nach konventioneller Bestrahlung mit oder ohne Chemotherapie),
- Rezidiv einer symptomatischen Metastase des ZNS,
- Chiasmanahe oder im Hirnstamm lokalisierte Hirnmetastase,
- Rezidiv eines Aderhautmelanoms
Untersuchung der alters- oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz, zum Beispiel bei Amblyopie, Medientrübung oder fehlender Mitarbeit,
analog Nr. 1225
121 7,05 16,22 Zu diesen Untersuchungen zählen beispielsweise Sehschärfenprüfungen mittels Preferential Looking, die Untersuchung des Interferenzvisus und die Untersuchung des Crowding-Phänomens.
Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren
analog Nr. 1200
59 3,44 7,91 Die Untersuchung nach Nr. A 7002 kann nur bei besonderer Begründung, und dann auch zusätzlich zur Kernleistung nach Nr. 1200, berechnet werden.
Quantitative Aniseikoniemessung, gegebenenfalls einschließlich qualitativer Aniseikonieprüfung
analog Nr. 1226
182 10,61 24,40
Bestimmung elektronisch vergrößernder Sehhilfen, je Sitzung
analog Nr. 1227
248 14,46 33,26
Quantitative Untersuchung der Hornhautsensibilität
analog Nr.825
83 4,84 11,13 Nr. A 7007 ist nicht berechnungsfähig neben Nr. 6.
Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einschließlich quantitativer Beurteilung des Hornhautendothels und Messung von Hornhautdicke und Streulicht, ggf. einschließlich Bilddokumentation je Auge
analog Nr. 1249
484 28,21 64,88
Quantitative topographische Untersuchung der Hornhautbrechkraft mittels computergestützter Videokeratoskopie, ggf. an beiden Augen
analog Nr. 415
300 17,49 40,23
Laserscanning-Ophthalmoskopie
analog Nr. 1249
484 28,21 64,88
Biomorphometrische Untersuchung des hinteren Augenpols, ggf. beidseits
analog Nr. 423
500 29,14 67,02 Weiterführende Untersuchung des Augenhintergrunds einschließlich Papillenanalyse, beispielsweise mittels Heidelberg-Retinatomograph (HRT) oder Optic Nerve Head Analyzer (ONHA).
Frequenz-Verdopplungs-Perimetrie oder Rauschfeld-Perimetrie
analog Nr. 1229
182 10,61 24,40
Überschwellige und/oder schwellenbestimmende quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie, einschließlich Dokumentation
analog Nr. 1227
248 14,45 33,26
Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung
analog Nr. 413
280 16,32 37,54
Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges
analog Nr. 410
200 11,66 26,81
Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges für die Untersuchung des anderen Auges in der gleichen Sitzung
analog Nr. 420
80 4,66 10,72
Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge
analog Nr. 1212
132 7,69 17,69
Zweidimensionale Laserdoppler-Untersuchung der Netzhautgefäße mit Farbkodierung, ggf. beidseits
analog Nr. 424 plus Nr. 406
900 52,56 105,50
Einlegen eines Plastikröhrchens in die ableitenden Tränenwege bis in die Nasenhöhle, ggf. einschließlich Nahtfixation, je Auge
analog Nr. 1298
132 7,69 17,69
Prismenadaptionstest vor Augenmuskeloperationen, je Sitzung
analog Nr. 1215
121 7,05 16,22
Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression
analog Nr. 1257
242 14,11 25,40
Operative Reposition einer intraokularen Linse
analog Nr. 1353
832 48,50 111,55
Chirurgische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Einsetzen eines Irisblendenrings
analog Nr. 1326
1110 64,70 148,81
Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder Laserscanning Ophthalmoskopie,
analog Nr. 1217
242 14,11 32,45
Differenzierende Analyse der Augenstellung beider Augen mittels Messung von Horizontal-, Vertikal- und Zyklo-Deviation an Tangentenskalen in 9 Blickrichtungen, einschließlich Kopfneige-Test,
analog Nr. 1217
242 14,11 32,45
Korrektur dynamischer Schielwinkelveränderungen mittels retroäquatorialer Myopexie (so genannte Fadenoperation nach Cüppers) an einem geraden Augenmuskel,
analog Nr. 1376
1480 86,27 198,42
Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse,
analog Nr. 1326
1110 64,70 148,81 Eine Berechnung der Nr.A 7026 neben einer Katarakt-Operation, zum Beispiel nach den Nrn. 1349 bis 1351, Nr. 1362, Nr. 1374 oder Nr. 1375, ist in gleicher Sitzung nur bei präoperativer Indikationsstellung zu diesem Zweiteingriff aufgrund des Vorliegens einer besonderen Erkrankung (zum Beispiel subluxierte Linse bei Marfan-Syndrom oder Pseudoexfoliationssyndrom) zulässig.
Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen, einschließlich Kryopexie der Netzhaut und/oder Endolaser- Applikation,
analog Nr.1368
3030 176,61 406,20
Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung, beispielsweise mit Prismenadaptionstest oder Disparometer,
analog Nr.1217
242 14,11 32,45
Isolierte Kryotherapie zur Behandlung oder Verhinderung einer Netzhautablösung, als alleinige Leistung,
analog Nr. 1366
1110 64,70 148,81