Die
Zahlen unter der Leistungslegende bedeuten:
Punkte |
einfacher
Gebührensatz |
zulässiger
Gebührensatz |
einfacher
Gebührensatz:
der einfache Gebührensatz errechnet sich aus
Punkte x 0,0582873 €
zulässiger
Gebührensatz:
der zulässige Gebührensatz ist der um den ohne
Begründung zulässigen Faktor gesteigerte einfache
Gebührensatz (Schwellwert),
reduzierte Faktoren für bestimmte Leistungen und Zuschläge sind rot
gekennzeichnet.
Laborleistungen, welche mit dem 1,15-fachen des einfachen Gebührensatzes
berechnet werden können sind dunkelrot
markiert.
Wird ein abweichender Steigerungsfaktor vereinbart, so sind §
2 und § 5 der GOÄ zu beachten.