Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn
90
5,06
11,63
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
50
2,81
6,46
Exkavieren und temporärer Verschluß einer Kavität, als selbständige Leistung
100
5,62
12,92
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
65
3,66
8,41
Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
65
3,66
8,41
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig
150
8,44
19,41
Polieren einer einflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung
30
1,69
3,88
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig
210
11,81
27,16
Polieren einer zweiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung
40
2,25
5,17
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig
300
16,87
38,80
Polieren einer dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung
50
2,81
6,46
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau
380
21,37
49,15
Polieren einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung
60
3,37
7,75
Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung einer Füllung oder eines Aufbaus, je Stiftverankerung
110
6,19
14,23
Die Leistung nach der Nummer 213 ist je Zahn höchstens dreimal berechnungsfähig.
Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.
Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschließlich Unterfüllung, Polieren und Materialkosten
950
53,43
122,88
Die Kosten für die Metallfolie sind gesondert berechnungsfähig.
Einlagefüllung, einflächig
550
30,93
71,13
Einlagefüllung, zweiflächig
820
46,12
106,07
Einlagefüllung, mehr als zweiflächig
1200
67,49
155,22
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone
150
8,44
19,41
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung oder Schraubenaufbau zur Aufnahme einer Krone
450
25,31
58,21
Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.
Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)
900
50,62
116,42
Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation)
1300
73,11
168,15
Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche
1550
87,18
200,51
Neben den Leistungen nach den Nummern 220 bis 222 sind Leistungen nach den Nummern 205 bis 212 nicht berechnungsfähig.
Durch die Leistungen nach den Nummern 215 bis 217 und 220 bis 222 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten:
- Präparieren des Zahnes oder Implantats,
- Relationsbestimmung,
- Abformungen,
- Einproben,
- provisorisches Eingliedern,
- festes Einfügen der Einlagefüllung oder Krone,
- Nachkontrolle und Korrekturen.
Teilleistungen nach den Nummern 220 bis 222:
223
Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
224
Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
210
11,81
27,16
Die Kosten für die konfektionierte Krone sind gesondert berechnungsfähig.
Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes durch eine abnehmbare konfektionierte Hülse
100
5,62
12,92
Die Kosten für die konfektionierte Hülse sind gesondert berechnungsfähig.
Eingliederung einer provisorischen Krone zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung
270
15,19
34,93
Eingliederung einer provisorischen Krone mit Stiftverankerung zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung
320
18,00
41,40
Das Wiedereingliedem derselben provisorischen Krone, gegebenentalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit den Gebühren nach den Nummern 227 und 228 abgegolten.
Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges
180
10,12
23,27
Entfernung eines Wurzelstiftes
270
15,19
34,93
Wiedereingliederung einer Einlagefüllung oder Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz
145
8,16
18,76
Wiederherstellung einer Krone, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung
350
19,68
45,26
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluß)
110
6,19
14,23
Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluß)
200
11,25
25,87
Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und gegebenenfalls temporärem Verschluß
290
16,31
37,51
Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und temporärem Verschluß, je Kanal
110
6,19
14,23
Devitalisieren der Pulpa einschließlich Exkavieren, gegebenenfalls temporärer Verschluß
50
2,81
6,46
Amputation und endgültige Versorgung der devitalisierten Milchzahnpulpa
160
9,00
20,70
Trepanation eines Zahnes
65
3,66
8,41
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
70
3,94
9,06
Aufbereitung eines Wurzelkanals
280
15,75
36,22
Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
70
3,94
9,06
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Mafinahmen nach den Nummern 236 bis 238 und 241 einschließlich temporärem Verschluß, je Zahn und Sitzung
130
7,31
16,81
Füllung eines Wurzelkanals einschließlich temporärem Verschluß
200
11,25
25,87