E.
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Allgemeine Bestimmung
Die primäre Wundversorgung ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt E und nicht gesondert berechnungsfähig.
Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt
160
9,00
20,70
Die Leistung nach Nummer 400 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.
Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik (z. B. Periotest), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
50
2,81
6,46
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, je Sitzung
45
2,53
5,81
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
35
1,97
4,53
Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung
45
2,53
5,81
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren, je Zahn
10,9
0,61
1,40
Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn
6,4
0,36
0,82
Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn
110
6,19
14,23
Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium
45
2,53
5,81
Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium
180
10,12
23,27
Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium
275
15,47
35,58
Neben den Leistungen nach den Nummern 409 und 410 sind Leistungen nach den Nummern 405 bis 408 in der gleichen Sitzung nicht berechnungsfähig.
Auffüllen parodontaler Knochendetekte mit autologem oder alloplastischem Material, je Zahn
180
10,12
23,27
Bei der Leistung nach der Nummer 411 sind Kosten für alloplastisches Material gesondert berechnungsfähig.
Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
275
15,47
35,58
Chirurgische Maßnahmen zur Verbreiterung der unverschieblichen Gingiva und/oder zur Vertiefung des Mundvorhofes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
450
25,31
58,21
Entnahme eines freien Schleimhauttransplantats
90
5,06
11,63
Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen nach den Nummern 407 bis 414, je Zahn
6,4
0,36
0,82